Kinobetreiber sind verpflichtet diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von Kinogästen auch zu prüfen. Dies kann an der Kasse, im Vorführraum und, wenn erforderlich, auch während der Filmvorführung erfolgen.
Auch beim Online-Ticketkauf über "Kinoheld" sind die Altersfreigaben zu beachten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn beim Einlass mit einem E-Ticket die Altersfreigabe nicht beachtet wurde, der Zugang zur Vorstellung nicht gestattet werden kann. Bei Missachtung besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückzahlung. Sollten Sie dennoch gekaufte Online-Tickets zurückgeben wollen, weil die Altersfreigabe nicht berücksichtigt wurde oder Sie verhindert sind, können Sie die bereits gekauften Tickets über Kinoheld problemlos bis 2 Stunde vor Vorstellungsbeginn online stornieren und bekommen das Geld über Kinoheld zurück erstattet.
Kinder und Jugendliche dürfen nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.
Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten) in einen Film gehen, der mit "Freigegeben ab zwölf Jahren" gekennzeichnet ist (Parental Guidance). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt die Ausnahme nicht.
Parental Guidance (PG)
FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
PG Regel:Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann durch die PG-Parental Guidance Regelung nach § 11 Abs. 2 JuSchG auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Die FSK-APP
Die ganze Welt des Films in der neuen App der FSK
Schnell und übersichtlich die FSK Freigaben, die Freigabebegründungen sowie Trailer und Infos zu aktuellen Filmen sehen. Kostenlos verfügbar ab sofort im Apple App Store und auf Google Play smartphon. Funktionen: Kinofilme sortiert nach Startwoche - Begründungen der FSK Freigaben - Sortierfunktion für Altersfreigabe - Trailer ohne Werbe-Pop-ups - Filminfos und Produktionsdaten - Quiz zu Filmen und Jugendschutz - Titelsuche in der der FSK-Datenbank - vollständig kostenlos - keine In-App-Käufe - keine Speicherung nutzerbezogener Daten - Infos auf einen Blick - Hilft Eltern, macht Kindern Spaß
Was sind FSK-Freigaben?
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird.
Wie entstehen die FSK-Freigaben?
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Informationen über Freigabebegründungen
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Jugendschutzbeauftragter für diesen Online-Dienst
Michael Wildenauer
E-Mail: jugendschutz@cinesocial.de